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17. Januar 2024
// Reportagen & Berichte

Finanzielle Leistungen in der Pflege steigen

2024 bringt mehr Unterstützung in der häuslichen und stationären Versorgung

Die Finanzierung häuslicher oder stationärer Pflege wurde für viele Bürger 2023 teurer. So müssen z. B. vor allem Kinderlose seit dem 1. Juli 2023 einen deutlich höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen. Zugleich stieg die Eigenbeteiligung im Pflegeheim auf Rekordwerte, wie der Verband der Ersatzkassen mitteilte. Die gute Nachricht: Mit Beginn des Jahres 2024 folgen nun einige Entlastungen. Aktuelle Details listen das Bundesgesundheitsministerium und die Verbraucherzentrale auf. Laut Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach investiert der Staat 5 Milliarden Euro für höhere Zuschüsse in der häuslichen und stationären Pflege.

In der Pflege zuhause profitieren davon sowohl Menschen, die von Angehörigen gepflegt werden, als auch Kunden ambulanter Pflegedienste. Wer seine Pflege selbst mithilfe von Verwandten und Freunden organisiert, hat Anspruch auf Pflegegeld. Voraussetzung ist ein Pflegegrad der Stufe 2 bis 5. Die Höhe des Pflegegeldes ist zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent gestiegen. Im Pflegegrad 5 erhält man nun z. B. monatlich 947 € statt 901 €. Nach Graden gestaffelt beträgt das Pflegegeld ab 2024:

Pflegegrad 2: 332 €
Pflegegrad 3: 572 €
Pflegegrad 4: 764 €
Pflegegrad 5: 947 €

Während das Pflegegeld zur freien Verwendung an den Bewohner überwiesen wird, bezahlt die Pflegekasse professionelle Pflegedienste direkt. Dieses Geld bezeichnet man als „Pflegesachleistung“. Auch die Obergrenzen der Pflegesachleistungen wurden zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent angehoben. Sie betragen nun:

Pflegegrad 2: 761 €
Pflegegrad 3: 1.432 €
Pflegegrad 4: 1.778 €
Pflegegrad 5: 2.200 €

Für berufstätige pflegende Angehörige gibt es noch eine weitere Entlastung. Mussten Sie wegen eines akuten Notfalls ihrer Arbeit fernbleiben, konnten sie bisher bei der Pflegeversicherung 10 Tage Lohnersatz pro Pflegebedürftigem beantragen – das sogenannte „Pflegeunterstützungsgeld“. Diese 10 Tage können nun nicht mehr nur insgesamt, sondern in jedem Kalenderjahr neu beansprucht werden.

Höherer Zuschuss in der stationären Pflege

Der Eigenanteil im Pflegeheim wird für immer mehr Menschen zur Herausforderung: Mit zuletzt 2.610 € pro Monat im Bundesmittel liegt er weit über der durchschnittlichen Bruttorente von rund 1.550 €. Um diese Diskrepanz abzumildern, übernimmt die Pflegekasse einen bestimmten Prozentsatz des Eigenanteils. Dieser Satz steigt mit jedem Wohnjahr in der Einrichtung. Mit Beginn des Jahres 2024 wurden nun alle Prozentsätze erhöht:

1. Jahr: bisher 5 % – jetzt 15 %
2. Jahr: bisher 25 % – jetzt 30 %
3. Jahr: bisher 45 % – jetzt 50 %
ab dem 4. Jahr: bisher 70 % – jetzt 75 %

Wer also z. B. seit zweieinhalb Jahren im Pflegeheim wohnt, zahlt nun im Durchschnitt statt 2.610 € nur noch 1.305 € Eigentanteil im Monat.

Entlastung für Eltern

Wer im Winter 2024 Nachrichten schaut, hört es jeden Tag: Eine Welle von Atemwegsinfektionen rollt durch Deutschland. Für Eltern erkrankter Kinder kann das schnell zur Herausforderung werden – vor allem in Berufen ohne Homeoffice. Nichtsdestotrotz ist die Corona-Sonderregelung der Jahre 2022 und 2023 jetzt ausgelaufen, die jedem Elternteil pro Kind bis zu 30 Kinderkrankentage ermöglichte. Allerdings geht der Staat auch nicht auf den alten Stand von 10 Tagen zurück, sondern hat für 2024 und 2025 pro Elternteil und Kind 15 Tage festgesetzt. Alleinerziehende erhalten entsprechend 30 Tage pro Kind. Der maximale Anspruch bei mehr als zwei Kindern liegt bei 35 Arbeitstagen (Alleinerziehende: 70 Tage). Das Kinderkrankengeld wird von der Krankenkasse übernommen und beträgt laut Gesundheitsministerium in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Weitere Erhöhungen der Leistungen in Aussicht

Die Erhöhung der Pflegeleistungen um 5 Prozent hat auch für Kritik gesorgt, da sie die hohe Inflation der vergangenen Jahre nicht ausgleiche. Bei Pflegegeld und Pflegesachleistungen ist zum 1. Januar 2025 eine weitere Erhöhung um 4,5 % angekündigt. Danach soll es alle drei Jahre weitere Anpassungen geben.

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