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31. Januar 2020
// Reportagen & Berichte

Nur noch wenige Angehörige werden an Pflegeheimkosten beteiligt

Neues Gesetz hebt die Gehaltsgrenze zur Unterhaltspflicht auf 100.000 Euro an

Der Umzug in ein Pflegeheim bringt Senioren oft mehr Lebensqualität. Sie werden gut versorgt und finden neue soziale Kontakte. Zugleich werden ihre pflegenden Kinder entlastet. Doch nicht zuletzt die Sorge vor hohen Kosten hält viele Menschen von diesem Schritt ab. Nicht selten übernehmen Kinder selbst die Pflege, weil sie fürchten, an den Heimkosten beteiligt zu werden und diesen Betrag nicht zahlen zu können. Streit in der Familie und eine Überforderung der oft selbst bereits betagten Kinder sind die Folge. Doch dieses Problem wird seit Januar durch ein neues Bundesgesetz erheblich entschärft.

Ab sofort werden Kinder nur noch dann an den Pflegeheimkosten ihrer Eltern beteiligt, wenn sie brutto 100.000 Euro oder mehr pro Jahr verdienen. Diese Summe gilt für jedes Kind einzeln und unabhängig vom Haushaltseinkommen. Wenn das Kind und sein Ehepartner gemeinsam über 100.000 Euro verdienen, werden sie also dennoch nicht unterhaltspflichtig.

Die bisherige Regelung sah vor, dass Kinder nur bei einem monatlichen Nettoeinkommen bis zu 1.800 Euro nicht zur Unterstützung ihrer Eltern herangezogen wurden – das entspricht ungefähr einem Bruttojahreseinkommen von 33.000 Euro. Vom darüber hinausgehenden Nettoeinkommen konnten bis zu 50 % für die Heimkosten abgezogen werden.

Städtetag fordert Unterstützung vom Bund

Können alte Menschen ihren Eigenanteil nicht aufbringen, springen nun komplett die Kommunen als Träger der Sozialhilfe ein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) geht für das Jahr 2020 von Mehrkosten von 267 Millionen Euro aus. Der Deutsche Städtetag hält diese Schätzung für zu niedrig und schreibt in einer Stellungnahme: „Langfristig muss mit zusätzlichen finanziellen Belastungen von Ländern und Kommunen zwischen 0,5 und 1 Mrd. Euro pro Jahr gerechnet werden.“ Die Städte fordern: „Die finanziellen Mehrbelastungen der Kommunen durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz müssen durch den Bund vollständig ausgeglichen werden.“

Abzuwarten bleibt, ob es durch die neue Regelung zu einer vermehrten Nachfrage nach Heimplätzen kommt und die deutliche Dominanz der häuslichen Pflege in Deutschland zugunsten der stationären Pflege abnimmt. Zurzeit werden rund 2,6 Millionen Menschen zuhause und 820.000 Menschen in Heimen gepflegt.

Ministerium betont Vorrang der häuslichen Pflege

Das Bundesarbeitsministerium erklärt dazu: „Durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz wird dem Vorrang ambulanter Pflege vor stationärer Pflege nicht widersprochen. Vielmehr erlaubt die Regelung überlasteten, verantwortungsbewussten Angehörigen, die Pflege bei Notwendigkeit abzugeben, ohne finanzielle Folgen für die gesamte Familie fürchten zu müssen. Auch den Pflegebedürftigen selbst wird die Sorge genommen, dass ihre Kinder vom Sozialamt herangezogen werden könnten, wenn sie in einem Pflegeheim betreut werden.“

Trotz der Entlastung der Angehörigen bleibt der Eigenanteil, den Pflegebedürftige in potenziell für einen Heimplatz zahlen müssen, hoch und steigt weiter. Bundesweit liegt diese Summe monatlich im Schnitt bei gut 1.900 Euro, teuerstes Bundesland ist Nordrhein-Westfalen mit 2.400 Euro. Die Durchschnittsrente in Deutschland beträgt knapp über 900 Euro pro Person.

Eine informative Fragen- und Antworten-Liste des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier.

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