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28. Januar 2021
// Reportagen & Berichte

Mehr Unterstützung für die Menschen in der
Pflege zuhause

Noch mindestens bis Ende März gelten viele Sonderregeln zur Entlastung pflegender Angehöriger

Die Corona-Pandemie stellt die Menschen in der häuslichen Pflege vor große Herausforderungen. Angehörige müssen sich ganz besonders vor Ansteckung schützen, um eine lebensbedrohliche Infektion der Pflegebedürftigen zu verhindern. Zugleich ist die Welt draußen durch den Lockdown kleiner geworden – Läden sind geschlossen, Freunde dürfen nicht mehr zu Besuch kommen, die Situation am Arbeitsplatz ist vielleicht angespannt. Die Bundesregierung hat bereits 2020 eine Reihe von Maßnahmen beschlossen, die Angehörigen das Leben erleichtern sollen. Diese Maßnahmen wurden nun bis zum 31. März 2021 verlängert, und auch eine weitere Verlängerung ist je nach Lage möglich.

Wer als Angehöriger in der häuslichen Pflege vor gravierenden Schwierigkeiten steht, darf zurzeit 20 statt bisher 10 Werktage der Arbeit fernbleiben. Voraussetzung ist allerdings ein Pandemie-bezogener Grund. Das Bundesministerium für Senioren erklärt dazu: „So wird pflegenden Angehörigen mehr Zeit eingeräumt, um die Pflege zu Hause sicherzustellen oder neu zu organisieren, wenn zum Beispiel wegen der COVID-19-Pandemie Tagespflegeeinrichtungen geschlossen wurden oder ambulante Pflegedienste nicht mehr in dem gewohnten Umfang arbeiten.“ Als Lohnersatz dient in diesem Fall das Pflegeunterstützungsgeld, das ebenfalls auf bis zu 20 Arbeitstage ausgedehnt wurde.

Etwas einfacher ist es zurzeit auch, sich für pflegerische Aufgaben zuhause von der Arbeit freistellen zu lassen. Arbeitnehmer können prinzipiell 6 Monate Pflegezeit mit völliger Freistellung und 24 Monate Familienpflegezeit mit Teilzeitarbeit beantragen – abhängig allerdings von der Größe des Betriebs, in dem sie arbeiten. Hatte man bisher eine solche Pflegezeit beendet, ohne den vollen Zeitrahmen auszuschöpfen, konnte man Restzeiten nicht noch einmal für denselben pflegebedürftigen Angehörigen beanspruchen. Dies ist nun mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Dabei muss die Inanspruchnahme der Restzeit mit 10 Tagen Vorlauf beim Arbeitgeber angekündigt werden und spätestens am 31. März 2021 enden. Zur Überbrückung der Einkommenseinbußen bietet der Staat ein zinsloses Darlehen an.

Weiterhin gibt es zurzeit einige finanzielle Erleichterungen. Zum Beispiel beim Entlastungsgeld von bis zu 125 Euro monatlich für Menschen mit dem Pflegegrad 1, das normalerweise für Tagespflege, Kurzzeitpflege oder ambulante Pflegedienste ausgegeben werden darf. Dieser Betrag kann zurzeit auch anderweitig genutzt werden, um Pandemie-bedingte Versorgungsprobleme zu lösen – etwa für Hilfe durch Nachbarn. Fällt der ambulante Pflegedienst aus, können Pflegebedürftige aller Grade die dafür vorgesehene Sachleistung der Pflegeversicherung von bis zu 1.995 Euro monatlich ebenfalls für Hilfe durch andere Pflegekräfte oder Nachbarn und Freunde einsetzen.

Ein Vorrat an Masken und Desinfektionsmitteln ist mittlerweile wohl in fast jedem Haushalt vorhanden. In der häuslichen Pflege sind diese Schutzmaßnahmen besonders wichtig, gleichzeitig steigen jedoch die Preise. Daher wurde der Pauschalbetrag der Pflegeversicherung für sogenannte „Pflegehilfsmittel zum Verbrauch“ erhöht – von 40 auf 60 Euro. Zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch zählen Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Nasen-Mund-Schutzmasken, Einmalhandschuhe, Schutzkleidung und Schürzen sowie Feuchtigkeit aufsaugende Bettschutzeinlagen.

Die Beschränkung von Kontakten ist zurzeit die wichtigste Regel. Wer im Moment einen Pflegegrad für sich oder einen Angehörigen beantragt, bekommt daher keinen Besuch vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). „Die Einstufung in Pflegegrade erfolgt alternativ auf Basis bereits vorliegender Informationen und eines ergänzenden strukturierten Telefoninterviews mit den Pflegebedürftigen bzw. den Bezugspflegepersonen. Der zeitnahe Leistungsbezug und die damit verbundene Versorgung sind sichergestellt“, schreibt der MDK auf seiner Webseite. Diese telefonische Begutachtung findet nach aktuellem Stand noch bis zum 28. Februar statt.

Viele kleine Erleichterungen sollen also durch die schwere Zeit helfen. Unser Burmeier-Team setzt alles daran, mit komfortablen Pflegbetten und praktischem Zubehör ebenfalls die Menschen in der häuslichen Pflege zu unterstützen. Informieren Sie sich unter www.burmeier.com über die vielen Möglichkeiten und lassen Sie sich von Ihrem Sanitätsfachhandel beraten.

 

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