Search
Language
Language
02. Juli 2021
// Reportagen & Berichte

Pflegereform soll für bessere Arbeitsbedingungen und finanzielle Entlastung in Pflegeheimen sorgen

Bundestag beschließt Gesetz – Kritik von vielen Seiten

Entlastung für Pflegekräfte und für Pflegebedürftige ist dringend erforderlich – das wurde zuletzt durch die Corona-Krise so deutlich wie nie. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat nun kurz vor Ende der Legislaturperiode ein Pflegereformgesetz vorgelegt, das am 11. Juni vom Bundestag beschlossen wurde. Die wichtigsten Punkte sind verpflichtende Tarifgehälter für Pflegekräfte und eine stufenweise Senkung des Eigenanteils für Bewohner im Pflegeheim. Von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Medien wurde das Gesetz überwiegend kritisch kommentiert.

„Alle Pflegekräfte sollen künftig nach Tarif bezahlt werden, ohne dass Pflegebedürftige dadurch überfordert werden“, teilt das Bundesministerium für Gesundheit auf seiner Homepage mit. Ab dem 1. September 2022 würden nur noch Pflegeeinrichtungen zur Versorgung zugelassen, die Pflege- und Betreuungskräfte nach Tarif bezahlen. Die so entstehenden höheren Kosten sollen durch einen jährlichen Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro sowie durch eine Beitragserhöhung für Kinderlose zur Pflegeversicherung von 0,1 Prozent ausgeglichen werden.

Minister Heil: 300 Euro mehr sind möglich

Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände kritisierte diese Gegenfinanzierung als unzureichend. Von vielen Seiten wurde zudem darauf hingewiesen, dass es keinen bundeseinheitlichen Tarif in der Pflege gibt und die Gehälter je nach Haus und Region sehr unterschiedlich bleiben könnten. Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnte in seiner Pressemitteilung zum Beispiel vor einem „Flickenteppich im System der Entlohnung“. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil rechnet dennoch mit spürbaren Gehaltserhöhungen für viele Pflegekräfte – ein Plus von 300 Euro im Monat sei möglich, lässt er sich auf der Ministeriumsseite zitieren.

Ein weiteres Ziel der Reform ist eine bessere Versorgung. „Damit Heime mehr Pflegepersonal anstellen, werden wir einen bundeseinheitlichen Personalschlüssel vorgeben, der weitere Einstellungen zusätzlicher Pflegekräfte ermöglicht“, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Pflegekräfte sollten zudem neue Kompetenzen erhalten und „künftig Hilfsmittel verordnen und eigenständige Entscheidungen in der häuslichen Pflege treffen können“, so das Ministerium.

Finanzieller Eigenanteil der Bewohner sinkt stufenweise

Bewohner im Pflegeheim sollen durch die Reform weniger selbst zahlen müssen. Das Gesundheitsministerium nimmt bei seinen Berechnungen den Eigenanteil an den pflegerischen Leistungen und der Ausbildungsumlage als Grundlage und beziffert ihn mit 911 Euro pro Monat. Allgemein war erwartet worden, dass dieser Betrag bei 700 Euro gedeckelt wird. Doch stattdessen enthält das Gesetz ein Stufenmodell. Wer gerade ins Pflegeheim gezogen ist, bekommt im ersten Jahr einen Zuschuss von fünf Prozent – das entspricht 45,55 Euro. Nach zwölf Monaten steigt der Zuschuss auf 25 Prozent, nach zwei Jahren auf 45 Prozent und nach drei Jahren auf 70 Prozent – das sind 637,70 Euro. Letztlich würde der Eigenanteil also auf 273,30 Euro sinken, wenn ein Pflegebedürftiger vergleichsweise lange im Pflegeheim wohnt.

Zu bedenken ist dabei allerdings, dass die pflegerischen Leistungen nicht den gesamten Eigenanteil ausmachen. Hinzu kommen Unterbringung und Verpflegung. Bundesweit zahlen Pflegeheim-Bewohner laut Verband der Ersatzkassen pro Monat insgesamt 2.068 Euro hinzu, dabei gibt es große regionale Unterschiede.

Für die Begleichung dieser Kosten werden auch Angehörige hinzugezogen. Die höchste Verantwortung tragen Ehegatten und Lebenspartner: Das Schonvermögen bei Paaren umfasst lediglich 5.000 Euro pro Person sowie eine vom Partner selbst bewohnte angemessene Immobilie. Hingegen werden Kinder nach dem Angehörigen-Entlastungsgesetz von 2020 erst zu einer Kostenbeteiligung herangezogen, wenn sie über 100.000 Euro brutto pro Jahr verdienen.

Schon jetzt ist klar, dass es im Pflegebereich auch nach der Bundestagswahl Reformbedarf gibt. Ebenso klar bleibt für Stiegelmeyer und Burmeier das Ziel, weiterhin an der bestmöglichen Unterstützung aller Partner im Gesundheitswesen zu arbeiten. Unser Beitrag sind Produkte und Serviceangebote mit einem sehr guten Preis-Leistungs-Verhältnis, die im Alltag für eine spürbare Entlastung sorgen.

Weitere Beiträge die Sie interessieren könnten:
25. März 2019
Einkaufen soll Freude bereiten – das gilt im Sanitätsfachhandel ebenso wie in jedem anderen Geschäft. Ein gelungenes Einkaufserlebnis spricht alle Sinne an und weckt positive…
mehr
21. Juli 2020
Betten von Burmeier unterstützen pflegebedürftige Menschen mit vielen Komfortfunktionen. Damit diese technischen Stärken wirken können, ist eine gute Matratze wichtig. Was nutzt…
mehr
28. Januar 2021
Die Corona-Pandemie stellt die Menschen in der häuslichen Pflege vor große Herausforderungen. Angehörige müssen sich ganz besonders vor Ansteckung schützen, um eine…
mehr
10. Januar 2019
Der Deutsche Bundestag hat am 9. November 2018 das Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG) beschlossen. Ziel dieses Gesetzes ist eine spürbare Verbesserung des Alltags von…
mehr