Besserer Schutz für lebhafte junge Patienten
Europäische Kinderbettennorm tritt in Kraft – Stiegelmeyer bestens vorbereitet
Temperament und Neugier sind liebenswerte Eigenschaften von Kindern. Im Krankenhaus kann lebhaftes Benehmen jedoch zu einer Herausforderung werden, wenn die jungen Patienten in oder vor ihrem Bett herumtoben. Denn Kinder werden durch die technischen Sicherheitsvorkehrungen für Erwachsene nicht immer ausreichend geschützt. Zu große Abstände rings um die Seitensicherung können ebenso zum Problem werden wie Lücken und Spalten, in denen die Kinder ihre Finger einklemmen könnten.
Die Europäische Union hat daher erstmals eine Norm für medizinische Kinderbetten initiiert, an der auch Stiegelmeyer als fachkundiger Hersteller mitgewirkt hat: Die EN 50637 ist am 31. August 2020 verbindlich in Kraft getreten. Das neue Regelwerk gibt Herstellern und Nutzern von Pädiatriebetten größere Sicherheit. Es löst einen ganzen Baukasten von Normen ab, aus dem sich bisher jeder nach bestem Gewissen seine Produkte zusammenstellte. In Deutschland gab es eine alte DIN-Norm für Pädiatriebetten, auf europäischer Ebene eine Norm für private Kindebetten, und natürlich war und ist auch die Erwachsenenbetten-Norm EN 60601-2-52 zu beachten.
Säuglings-, Kinder- und Juniorbetten
Die neue Norm unterscheidet drei Typen von Pädiatriebetten: „Krippen“ (bei Stiegelmeyer Säuglingswagen genannt) für Patienten bis zu 75 cm Körpergröße, „Gitterbetten“ (Kinderbetten) für Kinder zwischen 75 und 125 cm sowie „Juniorbetten“ von 125 bis 155 cm Körpergröße. Prinzipiell geht es in den neuen Vorschriften nicht nur um Kinder und Jugendliche, sondern auch um Erwachsene mit kleinem Körperbau. Die Grenze zum „Normalbett“ definiert die Norm EN 60601-2-52: Menschen mit einem Gewicht bis zu 40 kg, einer Größe bis zu 146 cm und einem Body Mass Index bis zu 17 müssen im Krankenhaus in kleineren, speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenen Betten untergebracht werden.
Große Teile der neuen Norm legen Abstände zwischen den einzelnen Bettkomponenten fest. Bei zu kleinen Abständen droht das Risiko des Einklemmens oder gar der Strangulation, bei zu großen könnten die Patienten etwa durch die Seitensicherung hindurchrutschen und aus dem Bett fallen.
„Löcher“ sind nicht gern gesehen
Bei Seitensicherungen dürfen daher z. B. zwischen den Holmen keine Abstände größer als 6 cm und zu den Häuptern keine Abstände größer als 4 cm entstehen. Die Schutzhöhe der Seitensicherung über der Matratze muss bei Kinderbetten mindestens 60 cm, bei Juniorbetten mindestens 22 cm betragen. Lücken und Spalten in der Konstruktion werden streng reglementiert: Bei Säuglingswagen sind keine „Löcher“ zwischen 5 und 12 mm Durchmesser gestattet, bei Kinderbetten zwischen 5 und 25 mm und bei Juniorbetten zwischen 7 und 25 mm.
Ein weiteres Beispiel ist der Handschalter: Bei Standardbetten wird viel Mühe darauf verwendet, ihn für die Patienten gut erreichbar zu platzieren. Bei Pädiatriebetten muss er hingegen in einem verschließbaren Fach verschwinden können, um unbeabsichtigte Verstellungen oder eine Strangulation mit dem Kabel zu verhindern.
Neue Modelle bei Stiegelmeyer
Generell zu vermeiden sind Vorsprünge, spitzwinklige Ecken sowie Kanten im Innenraum des Bettes, an denen sich Kinder stoßen und hochziehen oder an denen sich Kleidung und Schnullerketten verfangen könnte. Kabel müssen so verlegt sein, dass sie sich außerhalb der Reichweite des Patienten und mindestens 20 cm entfernt von der Liegefläche befinden.
Welche Auswirkungen hat das Inkrafttreten der neuen Norm für Krankenhäuser? Für ältere Pädiatriebetten, die sich bereits im Einsatz befinden, gilt nach bisheriger Kenntnis ein unbefristeter Bestandsschutz. Die neue Norm enthält in einigen konstruktiven Bereichen jedoch so deutliche Verschärfungen, dass es ratsam ist, zukünftige Planungen darauf abzustimmen. Mit dem neuen Kinderbett Cuddle von Stiegelmeyer sind Kliniken bereit für die Zukunft. Auch der Start unseres neuen Jugendbettes Seta pro junior steht unmittelbar bevor. Wir freuen uns, Sie schon bald umfassend darüber zu informieren.