Mit Sicherheit durch Normen & Gesetze
Unser Kundenservice erklärt, was bei der Betten-Inspektion zu beachten ist
Patienten und pflegebedürftige Menschen sind oft besonders schutzbedürftig. Ihre Sicherheit liegt allen Verantwortlichen in Kliniken und Pflegeheimen am Herzen. Dazu zählt auch das einwandfreie Funktionieren der Betten. Doch wie stellt man sicher, dass Inspektion und Wartung höchsten Ansprüchen genügen? Und welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten? Wir haben Stephan Zessel und Mario Ohl vom Stiegelmeyer-Kundenservice gefragt.
Wenn Klinik- und Pflegebetten elektrisch, hydraulisch oder per Gasdruckfeder verstellbar sind, gelten sie als aktive Medizinprodukte, erklärt Stephan Zessel. Damit fallen sie unter das Medizinproduktegesetz und die aus ihm abgeleitete Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Bei elektromotorischen Betten kommt noch die Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) über die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln hinzu. Diese Vorschrift betrifft auch elektrische Geräte, die keine Medizinprodukte sind – zum Beispiel einen Kühlschrank, der in einen Nachttisch eingebaut wurde.
Was bedeuten diese Regelungen für Krankenhäuser, Pflegeheime und Sanitätshäuser?
„Zunächst einmal, dass sie als Betreiber für den einwandfreien Zustand ihrer Medizinprodukte jederzeit selbst verantwortlich sind“, sagt Stephan Zessel. Doch wie man dieser Verantwortung gerecht wird, werfe oft Fragen auf – vor allem in Pflegeheimen, die über keine eigene Medizintechnikabteilung verfügen. Im Stiegelmeyer-Kundendienst finden Betreiber einen starken Partner mit maßgeschneiderten Lösungen.
Klar definiert ist die Anforderung bei der elektrischen Prüfung: Einmal jährlich muss eine Elektrofachkraft eine Ableitstrommessung durchführen, um sicherzustellen, dass kein unerwünschter Strom durch die Metallteile des Bettes fließt. Dieses Intervall lässt aber erheblich ausdehnen, wenn ein 24-Volt-System zum Einsatz kommt. Ein solches Antriebssystem mit einer Schutzkleinspannung bieten Stiegelmeyer und Burmeier für viele Bettenmodelle an, oft serienmäßig. „Mit einem 24-Volt-System ist die Ableitstromprüfung nur alle 10 Jahre erforderlich“, sagt Stephan Zessel. Das spare Aufwand und Kosten.
Wie aber sieht es mit der sonstigen Funktionsfähigkeit der Betten aus?
Das Medizinproduktegesetz lässt einen großen Ermessensspielraum bei der Frage, wer die Betten mit welcher Qualifikation wie oft prüfen sollte.
Stiegelmeyer empfiehlt eine Sicht- und Funktionsprüfung einmal im Jahr. Dabei gelten in der Regel bei jedem Bett die Normen aus der Zeit seiner Herstellung. Es gibt aber auch übergeordnete Normen, bei denen unabhängig vom Baujahr die aktuelle Vorschrift zwingend umgesetzt werden muss. Stephan Zessel nennt als Beispiel die Seitensicherungen: Sie müssen heute einer weit höheren Gewichtsbelastung standhalten können als früher. Dennoch gelten auch Seitensicherungen aus den 1990er-Jahren in dieser Hinsicht noch als normgerecht. Kompromisslos ist der Gesetzgeber hingegen bei den Abmessungen der Seitensicherungen: Entsprechen sie nicht mehr der aktuellen Norm, muss das Bett nachgerüstet werden.
Dieses Beispiel zeigt, wie viel Fachwissen bei der Inspektion der Betten notwendig ist. Lokale Handwerksbetriebe seien damit oft überfordert, sagt Stephan Zessel. „Oder sie drücken dem Betreiber nach der Inspektion eine Mängelliste in die Hand und lassen ihn damit allein“, fügt Mario Ohl hinzu. „Der Betreiber muss in diesem Fall nochmal an jedes betroffene Bett heran und fragt sich: Was mache ich jetzt damit? Wer repariert mir das?“
Hier zeigt der Kundenservice von Stiegelmeyer seine Stärken.
Unsere Fachleute bieten zum einen eine jährliche Inspektion mit Prüfprotokoll an. Sie übernehmen auf Wunsch aber auch die Wartung und Instandsetzung der Betten. „Der Betreiber muss sich nur einmal mit der Sache beschäftigen: Er muss einen Termin mit uns ausmachen“, sagt Mario Ohl. „Danach hat er Ruhe. Wenn an einem Bett etwas zu reparieren ist, Patienten und pflegebedürftige Menschen sind oft besonders schutzbedürftig. Ihre Sicherheit liegt allen Verantwortlichen in Kliniken und Pflegeheimen am Herzen. Dazu zählt auch das einwandfreie Funktionieren der Betten. Doch wie stellt man sicher, dass Inspektion und Wartung höchsten Ansprüchen genügen? Und welche rechtlichen Vorgaben sind zu beachten? Wir haben Stephan Zessel und Mario Ohl vom Stiegelmeyer-Kundenservice gefragt. erledigen wir das sofort und kümmern uns auch um die Ersatzteile. Das Bett fällt nicht mehrfach aus, der Bewohner oder Patient muss nicht immer wieder aufstehen. Es ist einfach gut.“
Beim jährlichen Prüftermin inspiziert unser Kundenservice alle Betten in einem Haus auf einmal, auch wenn sie in verschiedenen Monaten gekauft wurden: „Ein Bett ist nicht wie ein Auto, das zwingend in einem bestimmten Monat durch den TÜV muss“, sagt Stephan Zessel. Hat ein Haus mit Stiegelmeyer keinen Vertrag abgeschlossen, sondern bucht die Prüfung in jedem Jahr neu, erinnert der Kundenservice 4 bis 6 Wochen im Voraus daran, dass wieder ein Termin ansteht.
Mit Stiegelmeyer können sich Kunden auf die Sicherheit ihrer Betten verlassen, sparen Zeit und Aufwand und vermeiden finanzielle Mehrfach-Belastungen. Das sorgt in der Pflege jeden Tag für ein gutes Gefühl.
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